Im vorliegenden Verfahren klagte ein Berufsfotograf erfolgreich gegen die Verwendung seines Bildes auf dem Facebook-Profil des Kreisverbands einer Partei, welche das Bild des Fotografen ohne seine Zustimmung und ohne angemessene Quellenangabe veröffentlicht hatte.
Das Landgericht München I bestätigte das Urteil des Amtsgerichts München, dass die Verwendung des Bildes nicht von den Schrankenbestimmungen des Urheberrechts für Berichterstattung über Tagesereignisse, Zitate, Parodien, Karikaturen oder Pastiches gedeckt ist.
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte das Bild nahezu unverändert übernommen hatte, ohne eine inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit dem Werk oder einem anderen Bezugsgegenstand zu leisten. Die Überschrift „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!“ diene nur dazu, die Gegenveranstaltung verächtlich zu machen und als eigene Werbung zu nutzen.
Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von insgesamt rund 900 EUR (Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz) für die unberechtigte Verwendung des vom Kläger erstellen Lichtbildes zu zahlen.
Pressemitteilung des LG München I im Volltext: Pressemitteilung 16/2022 – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Das Urteil des LG München I im Volltext: Bürgerservice – LG München I, Endurteil v. 20.06.2022 – 42 S 231/21 (gesetze-bayern.de)