Vertragsrecht

Bild- und Fotorecht | Vertrieb | Lizenzen | Betrieb

Als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir spezialisiert auf die Kreativ- und Internetbranche und haben jahrelange Erfahrung in der Prüfung, Erstellung und Verhandlung von individuellen Verträgen und AGB im Bereich des Medien-, IT- und Internet, Lizenz-, Vertriebs-, Arbeitsvertrags- sowie des Foto- und Bildrechts.

Für die Gestaltung, Prüfung und/oder die Vertragsverhandlung von individuellen Verträgen und AGB können wir Ihnen attraktive Konditionen oder Pauschalen anbieten.

Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Im Bereich des Foto- und Bildrechts geht es um die vertragliche Absicherung von Fotografen, Models und Verwertern. Jeder der Fotos aufnimmt, vor der Kamera steht oder fremdes Bildmaterial vermarktet sollte sich rechtlich absichern.

Im Bereich des Foto- und Bildrechts können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • Fotografenvertrag

  • Geschäftsbedingungen für Fotografen

  • Modelvertrag (Modell-Release und tfp)

  • Lizenzverträge für die Nutzung von Foto- und Bildmaterial sowohl auf Auftraggeber als auch auf Auftragnehmerseite

  • Ausstellung und Verkauf künstlerischer Fotografien

  • Nutzungsbedingungen für Online-Plattformen

  • Vermarktung von Fotografien und Bildern durch Bildagenturen

  • Verträge mit Stylisten und Visagisten

  • Beschäftigungsverträge für sonstige Mitarbeiter und Praktikanten

  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, GbR, etc.)

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.

Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts geht es hauptsächlich um den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter, Franchising und ähnliche Geschäftsmodelle sowie um den An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher und Unternehmen. Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • AGB für Warenverkauf / Wareneinkauf

  • Rechtliche Gestaltung des Warenverkaufs über Online-Shops und andere Online-Vertriebsplattformen (z.B. ebay, Amazon, Vertrieb von Software oder Musik über das Internet)

  • Rechtliche Gestaltung von Online-Portalen

  • OEM-Verträge

  • Handelsvertreterverträge

  • Franchisingverträge

  • Kommissionsverträge

  • Konsignationslagerverträge

  • Vertriebs- und Provisionsverträge

  • Gebietsentwicklerverträge

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geht es u.a. um die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Fotografien, Videos, Texte aber auch von Marken, Designs, technischen Schutzrechten, Know-How und Persönlichkeitsrechten. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und die entsprechenden AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.

Im Bereich des Arbeits-, Dienst- und Werkvertragsrecht geht es hauptsächlich um die Gestaltung der rechtlichen Beziehung von Mitarbeitern im Unternehmenfreien Mitarbeitern und Subunternehmen.

Bitte beachten Sie, dass gerade Arbeitsverträge von Arbeitgebern sehr ernst genommen werden sollten und hier keinesfalls auf günstige Standardverträge zurückgegriffen werden sollte. Arbeitnehmer werden von der Rechtsprechung als Verbraucher angesehen. Arbeitsverträge unterliegen damit einer strengen gesetzlichen AGB-Kontrolle, so dass veraltete oder falsch formulierte Klausel in Arbeitsverträgen unwirksam sein können. Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen können dann im Konfliktfalle äußerst unangenehme Folgen für den Arbeitgeber haben. So können beispielsweise Regelungen über die Zahlung eines freiwilligen Weihnachtsgeldes oder andere freiwillige Sonderzahlungen in Arbeitsverträgen unwirksam sein, mit der Folge, dass die Arbeitnehmer bei einer mehrmaligen Zahlung aufgrund einer sogenannten betrieblichen Übung einen verbindlichen Anspruch auf Sonderzahlungen erhalten und diesen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – nicht verlieren.

Im Bereich des Arbeits-, Dienst- und Werkvertragsrecht können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • Arbeitsverträge

  • Home- und Mobile-Office-Verträge und Richtlinien

  • Datenschutzinformationen und Verschwiegenheitsvereinbarungen für Arbeitnehmer und Beschäftigte

  • Geschäftsführerverträge

  • Verträge mit einem freien Mitarbeitern

  • Subunternehmerverträge

  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge

  • Beraterverträge

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp.

Rechts-Infos

Bild- und Fotorecht

Wann ist eine Werbung unter Verwendung des Namens und des Bildnisses eines Prominenten für eine Show erlaubt?

Eine Werbung für eine “Tribute-Show” ist erlaubt, wenn sie nicht den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass das prominente Original die Show unterstützt oder sogar an ihr mitwirkt...

Sind Fotos in beendeten Auktionen bei ebay noch öffentlich zugänglich?

Fotografien in beendeten Auktionen bei ebay sind nach zutreffender Ansicht des Landgerichts Köln noch öffentlich zugänglich...

AG München zur Rechtslage von Videoüberwachung in der Nachbarschaft…

Die Antragstellerin beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die eine sog. Wildüberwachungskamera auf ihrer Terrasse aufgestellt hatte, welche die Terrasse oder den Garten der Antragstellerin erfassen konnte...