Vertragsrecht
Bild- und Fotorecht | Vertrieb | Lizenzen | Betrieb
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Als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir spezialisiert auf die Kreativ- und Internetbranche und haben jahrelange Erfahrung in der Prüfung, Erstellung und Verhandlung von individuellen Verträgen und AGB im Bereich des Medien-, IT- und Internet, Lizenz-, Vertriebs-, Arbeitsvertrags- sowie des Foto- und Bildrechts.
Für die Gestaltung, Prüfung und/oder die Vertragsverhandlung von individuellen Verträgen und AGB können wir Ihnen attraktive Konditionen oder Pauschalen anbieten.
Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Im Bereich des Foto- und Bildrechts geht es um die vertragliche Absicherung von Fotografen, Models und Verwertern. Jeder der Fotos aufnimmt, vor der Kamera steht oder fremdes Bildmaterial vermarktet sollte sich rechtlich absichern.
Im Bereich des Foto- und Bildrechts können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.
Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.
Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts geht es hauptsächlich um den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter, Franchising und ähnliche Geschäftsmodelle sowie um den An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher und Unternehmen. Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.
Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geht es u.a. um die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Fotografien, Videos, Texte aber auch von Marken, Designs, technischen Schutzrechten, Know-How und Persönlichkeitsrechten. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und die entsprechenden AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen, Marken, Domains und Designs (Geschmacksmuster)
Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.
Im Bereich des Arbeits-, Dienst- und Werkvertragsrecht geht es hauptsächlich um die Gestaltung der rechtlichen Beziehung von Mitarbeitern im Unternehmen, freien Mitarbeitern und Subunternehmen.
Bitte beachten Sie, dass gerade Arbeitsverträge von Arbeitgebern sehr ernst genommen werden sollten und hier keinesfalls auf günstige Standardverträge zurückgegriffen werden sollte. Arbeitnehmer werden von der Rechtsprechung als Verbraucher angesehen. Arbeitsverträge unterliegen damit einer strengen gesetzlichen AGB-Kontrolle, so dass veraltete oder falsch formulierte Klausel in Arbeitsverträgen unwirksam sein können. Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen können dann im Konfliktfalle äußerst unangenehme Folgen für den Arbeitgeber haben. So können beispielsweise Regelungen über die Zahlung eines freiwilligen Weihnachtsgeldes oder andere freiwillige Sonderzahlungen in Arbeitsverträgen unwirksam sein, mit der Folge, dass die Arbeitnehmer bei einer mehrmaligen Zahlung aufgrund einer sogenannten betrieblichen Übung einen verbindlichen Anspruch auf Sonderzahlungen erhalten und diesen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – nicht verlieren.
Im Bereich des Arbeits-, Dienst- und Werkvertragsrecht können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.
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AUSGEZEICHNETBasierend auf 15 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.MY SMILE AND MOREHerr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Melanie RuhwedelIch kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Pascal MarcollaAuf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Herr PanSuper freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.The BerlinVikingIch wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Florian IbeSehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Miquel Schmuck und Uhren GmbHHerr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Christian KohlhaasHerr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.SilienneIch wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!