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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Landgericht Köln verbietet die Nutzung eines Bildes unserer Mandantin in einem Veranstaltungsflyer

20. August 2015|inBild- und Fotorecht, Kanzlei-News|RA Jens Reininghaus

In dieser Sache wurde ein Bild unserer Mandantschaft ohne entsprechende Lizenz in einem Veranstaltungsflyer durch die Gegenseite genutzt und im Internet veröffentlicht. Nach dem die Gegenseite auf unsere außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert und insbesondere auch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln beantragt.

Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann ein Unterlassungsanspruch in einem gerichtlichen Eilverfahren gesichert werden und der Gegenseite die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes unter gerichtlicher Androhung von Ordnungsmitteln verboten werden. Dies ist oftmals ein effektiver Weg um Ansprüche im Falle einer Urheberrechtsverletzung durchzusetzen, sofern der Gegner auf einer außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert.

Das Landgericht Köln hat unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Verfügung so wie beantragt erlassen. Der Gegenseite wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR bzw. Androhung von Ordnungshaft gerichtlich verboten, dass Bild unserer Mandantin weiterhin im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung an die Gegenseite hat diese eine Abschlusserklärung abgegeben und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung unter Verzicht auf die Rechte im einstweiligen Verfügungsverfahren anerkannt. Sämtliche Kosten des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens hat die Gegenseite zu tragen. Im Nachgang zum einstweiligen Verfügungsverfahren konnte ein angemessener Schadensersatz für unsere Mandantin erzielt werden. Diese Angelegenheit ist damit abgeschlossen und ein Hauptsacheverfahren ist entbehrlich.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
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K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

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Vielen Dank nochmal!
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Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
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Christiane Kuth
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Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
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