Das Landgericht Köln hat auf unseren Antrag hin, einem Wettbewerber unserer Mandantschaft die Nutzung mehrerer Fotos unserer Mandantschaft auf seiner Webseite per einstweiliger Verfügung verboten. Darüber hinaus wurde dem Gegner untersagt, widersprüchliche Angaben zum Betreiber der Webseite im Impressum bereit zu halten.
Nachdem die Gegenseite Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt hatte, wurde in der mündlichen Verhandlung – nach Hinweisen des Gerichts – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Die Kosten des Verfahrens wurden schließlich der Gegenseite auferlegt.
Schadensersatz wegen der unerlaubten Nutzung der Bilder wird unsere Mandantschaft im Nachgang zum einstweiligen Verfügungsverfahren geltend machen.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 03.11.2014 können Sie nachfolgend in anonymisierter Form einsehen: Beschluss_des_LG_Koeln_vom_03.11.2014