Die Bildrechte unserer Mandantin wurden durch eine nicht genehmigte Nutzung eines Bildes auf einer Webseite verletzt. Nachdem die Gegenseite auf eine Abmahnung nicht reagiert hat, hat das Landgericht Köln auf unseren Antrag hin eine einstweilige Verbotsverfügung erlassen und der Gegenseite die Verwendung des Bildes unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft untersagt.
Nachdem die Gegenseite nach Zustellung der einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hatte, konnte im Nachgang eine außergerichtliche Einigung über einen angemessenen Lizenzschadensersatz für unsere Mandantin erreicht werden.
Die Kosten des Verfahrens hatte die Antragsgegnerin zu tragen.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 24.07.2014 können Sie nachfolgend in anonymisierter Form einsehen: Beschluss_des_LG_Koeln_vom_24.07.2014