Auch die unbewusste Übernahme eines Werkes stellt eine Urheberrechtsverletzung dar

Der Kläger hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden. „Nordrach“ war allerdings seinerzeit nicht auf Tonträger erhältlich, sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und jedenfalls einmal im Radio zu hören gewesen. Der Beklagte hatte dann auch behauptet, „Nordrach“ nicht gekannt zu haben…

Bilder vom Haftausgang von Karsten Speck durften veröffentlicht werden

Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Klägers und der Pressefreiheit der Beklagten muss das Persönlichkeitsrecht des Klägers zurückstehen. Das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit wurde als gewichtiger eingestuft…

Bildersuchmaschinen verletzen Urheberrechte

Die Argumente von Google, dass der Webseitenbetreiber durch geeignete Programmierung seiner Webseite das Auffinden der jeweiligen Inhalte durch Googles Robots verhindern kann., lies das Landgericht Hamburg nicht gelten…

Veröffentlichungen von Bildern über den Gesundheitszustand von Prominenten sind regelmäßig unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten

Dass der Kläger in einem der Fälle vor Veröffentlichung, in den anderen Fällen kurz nach Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen Interviews zu seiner Erkrankung gegeben habe, könne den in den Bildveröffentlichungen liegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten nicht rechtfertigen…

Die Anmaßung eines fremden Urheberrechts durch Verwendung des Copyright-Zeichens ist unzulässig

Die Beklagte hat mit dem Copyright-Vermerk auf den Karten den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass ihr ein Schutzrecht an den Spielkarten der Hersteller zustehe…