Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR…
Das Gericht fand für diese Tat klare Worte und sprach der Klägerin wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mehr als den doppelten Betrag an Schmerzensgeld zu, als Sie selber für angemessen hielt…