Bundesgerichtshof weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von Monaco ab

Anlass für den beanstandeten Fernsehbeitrag war der Tod des Fürsten Rainier von Monaco und dessen Beisetzung zwei Tage vor der Ausstrahlung. Damit knüpfte der Beitrag an ein zeitgeschichtliches Ereignis an, über das der beklagte Sender grundsätzlich berichten durfte…

Die Veröffentlichung von Bildern aus dem privaten Lebenskreis von Prominenten ist unzulässig, wenn der Veröffentlichung kein ausreichendes Informationsinteresse zukommt

Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind…

Die Verwendung fremder Produktfotos für eine Ebayauktion ist unzulässig

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 3.2.2009 dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von (nur) 40,00 € Schadensersatz und 100,00 € Abmahnkosten verurteilt…

Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen

…sofern die übrigen Miturheber nicht sämtliche Nutzungsrechte an einen Miturheber abgetreten bzw. auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet haben.

Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR

Das Gericht fand für diese Tat klare Worte und sprach der Klägerin wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mehr als den doppelten Betrag an Schmerzensgeld zu, als Sie selber für angemessen hielt…