Veranstaltungsfirma darf weder mit Namen noch mit Bild werben, welches Tina Turner ähnelt…
Die Cofo Entertainment GmbH & Co. KG darf für ihre Show „Simply the best – die Tina Turner Story“ nicht mit dem Namen und einem der Sängerin ähnelnden Bild werben. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 22.01.2020 (Az.: 28 O 193/19).