Die Versendung eines Fotos per E-Mail kann abgemahnt werden…
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 26.09.2019 entschieden, dass die Versendung eines Bildnisses per E-Mail ohne Einwilligung des Abgebildeten eine Verstoß gegen § 22 KUG und Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO darstellt, welche kostenpflichtig abgemahnt werden kann…