Die Nutzung von Bildern eines Prominenten für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten ist rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 120/19 entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als „Clickbait“ („Klickköder“) für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift…