Gerichte müssen im Presse- und Äußerungsrecht der Gegenseite das Recht auf rechtliches Gehör gewähren, bevor eine einstweilige Verfügung erlassen wird…
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 26.10.2018 entschieden, dass – jedenfalls im Presse- und Äußerungsrecht – der Antragsgegner vor Erlass einer einstweiligen Verfügung regelmäßig anzuhören ist und keine einseitigen Hinweise des Gerichts an den Antragsteller ergehen dürfen…