• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Rechtsanwalt für Fotorecht und Bildrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Fotodiebstahl
    • Recht am eigenen Bild
    • Rechtswidrige Gegenstandsfotografie
    • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Datenschutzrecht
    • Abmahnungen
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-generiert Info Info

Ansprüche bei ungenehmigter Weiterleitung von Nacktbildern über WhatsApp

20. Juli 2018|inBild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer Frau für die Weiterleitung von Nacktbildern über WhatsApp an eine Dritte Person einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 EUR zugesprochen.

Das Gericht stellte klar, dass eine Weiterleitung von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten die Intimsphäre des Abgebildeten und dessen Recht am eigenen Bild verletzt. Eine Entschädigung in Höhe von 500,- Euro sei im vorliegenden Fall allerdings ausreichend. Bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung berücksichtigte dass Gericht, dass die Fotos nur per WhatsApp an eine weitere Person weitergeleitet und nicht etwa ins Internet gestellt worden seien und die Klägerin durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder eine wesentliche Ursache für deren Weiterverbreitung gesetzt hatte.

Zudem wurde die Beklagte im vorliegenden Fall unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro dazu verurteilt, eine Weiterverbreitung der Bilder zu unterlassen.

Die unerlaubte Weiterverbreitung von Nacktbildern stellt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung des Abgebildeten dar, welche zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst und zudem gemäß § 33 KunsturhG strafbar ist. Die Höhe des Schadensersatzanspruches bemisst sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei ein Einstellen der Bilder in das Internet, weitaus höhere Schadensersatzansprüche als im vorliegenden Fall auslöst.


Die Pressemitteilung des Oberlandesgericht Oldenburg vom 17.07.2018:

Weiterverbreitung von Nacktfotos – Geldentschädigung

Aber in welcher Höhe? Wer Nacktfotos von andern gegen deren Willen verbreitet, muss mit einer Forderung auf Geldentschädigung rechnen. Hat der Abgebildete einen eigenen Beitrag zu der Weiterverbreitung der Bilder gesetzt, kann das eine Rolle für die Höhe der Entschädigung spielen. Über einen solchen Fall hat kürzlich der 13. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu entscheiden.

Eine junge Frau aus dem Osnabrücker Raum hatte Fotos von sich aufgenommen, die unter anderem ihre Brüste und ihren Genitalbereich zeigten. Sie verschickte die Fotos per WhatsApp nach eigenen Angaben an ihren damaligen Freund. Eine frühere Freundin erhielt die Fotos ebenfalls, wobei der genaue Hergang nicht mehr aufgeklärt werden konnte. Jedenfalls leitete diese die Fotos an einen anderen Freund weiter. Daraufhin erhob die Abgebildete Klage gegen ihre frühere Freundin.

Der Senat hat die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück bestätigt, nach dem die Beklagte unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro verurteilt wurde, eine Weiterverbreitung der Bilder zu unterlassen und der Klägerin eine Entschädigung von 500,- Euro zu zahlen. Eine Weiterleitung von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten sei eine Verletzung der Intimsphäre und des Rechts am eigenen Bild und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Abgebildete habe daher einen Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch dann, wenn der Name des Abgebildeten nicht erwähnt werde. Eine Entschädigung in Höhe von 500,- Euro sei im vorliegenden Fall angemessen, aber auch ausreichend, so die Richter. Denn die Klägerin habe durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder eine wesentliche Ursache für deren Weiterverbreitung gesetzt. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Fotos nur per WhatsApp an eine weitere Person weitergeleitet und nicht etwa ins Internet gestellt worden seien.

Oberlandgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 05.03.2018, Beschluss vom 06.04.2018, Az. 13 U 70/17

Ihr Recht am eigenen Bild wurde verletzt?

Wir schützen Ihr Persönlichkeitsrechte im Internet und in sonstigen Medien

Das könnte Dich auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert 120.000 € Schadensersatz für intime Videoveröffentlichung
Bildquelle: KI-generiert Die Nutzung von Bildern eines Prominenten für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten ist rechtswidrig
Bildquelle: KI-generiert Veranstaltungsfirma darf weder mit Namen noch mit Bild werben, welches Tina Turner ähnelt
Bildquelle: KI-generiert Oberlandesgericht Köln bestätigt die Verurteilung eines Fotojournalisten wegen der Verbreitung von identifizierbaren Bildern eines Ebola-Patienten gegen dessen ausdrücklichen Willen
Bildquelle: KI-generiert Zur Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt
Bildquelle: KI-generiert OLG Karlsruhe zum Anspruch auf Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 40 28 42
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertungs-Check
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Bild- und Fotorecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Mehrwerte . Bewertungen

Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Hohe Praxiserfahrung

Wir sind hoch spezialisiert u.a. im Bild- und Fotorecht und haben eine Vielzahl von Fällen im Bild- und Fotorecht bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 18 Bewertungen
Google
Gepostet auf Google Google
K. W.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!
Gepostet auf Google Google
Numan-Can Akinti
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.
Gepostet auf Google Google
MY SMILE AND MORE
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!
Gepostet auf Google Google
M R
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Pascal Marcolla
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!
Gepostet auf Google Google
Herr Pan
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
Gepostet auf Google Google
The BerlinViking
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.
Gepostet auf Google Google
Florian Ibe
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!
Gepostet auf Google Google
Miquel Schmuck und Uhren GmbH
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.
H+R Rechtsanwälte
4.8
Basierend auf 25 Bewertungen
powered by Google
bewerte uns auf
Profilbild von „Can62 Korkmaz24“
Can62 Korkmaz24
vor 1 Jahr
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
Profilbild von „K. W.“
K. W.
vor 1 Jahr
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Profilbild von „Altamira Fischer“
Altamira Fischer
vor 2 Jahren
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
Profilbild von „Tina Herschel“
Tina Herschel
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Profilbild von „Christiane Kuth“
Christiane Kuth
vor 3 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Profilbild von „Juliana Katten“
Juliana Katten
vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Bildquellen
  • Impressum
Link to: Auch rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen können u.U. von Presse- und Medienunternehmen veröffentlicht werden Link to: Auch rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen können u.U. von Presse- und Medienunternehmen veröffentlicht werden Auch rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen können u.U. von Presse- und Medienunternehmen...Bildquelle: KI-generiert Link to: Abbilder von Prominenten auf Sammelkarten können auch ohne Zustimmung zulässig sein Link to: Abbilder von Prominenten auf Sammelkarten können auch ohne Zustimmung zulässig sein Bildquelle: KI-generiertAbbilder von Prominenten auf Sammelkarten können auch ohne Zustimmung zulässig...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen