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MY SMILE AND MORE2023-09-07Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Melanie Ruhwedel2023-03-22Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Pascal Marcolla2023-03-03Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Herr Pan2023-02-08Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍The BerlinViking2022-05-02Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Florian Ibe2022-04-17Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Miquel Schmuck und Uhren GmbH2021-02-12Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Christian Kohlhaas2021-01-08Herr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!Silienne2020-10-08Ich wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Zu kommerziellen Zwecken verwendete Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst in einem Musikvideo verletzt ihr Recht am eigenen Bild
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.5.2021, Az. 13 U 318/19, einer Polizistin eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR wegen der Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild zugesprochen…
Langjährige Bindung eines Models in einem Agenturvertrag kann unwirksam sein
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 01.04.2021, Az.: 13 U 10/20, entschieden, dass eine langjährige Bindung eines Models durch einen Agenturvertrag gegebenenfalls unwirksam sein kann…
Berichterstattung über Zuschauer einer Demonstration kann Recht am eigenen Bild verletzen
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDas Amtsgericht Bamberg hat mit Urteil vom 22.01.2021 auf die Klage unserer Kanzlei hin, ein Presseunternehmen zur Erstattung von außergerichtlichen Kosten unserer Mandantin wegen der Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild verurteilt…
Die Nutzung des Bildnisses und des Namens eines prominenten Schauspielers zur Bebilderung des „Urlaubslottos“ einer Sonntagszeitung verletzt Persönlichkeitsrechte
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.01.2021 erneut klargestellt, dass die kommerzielle Nutzung des Bildnisses und des Namens eines prominenten Schauspielers zur Bebilderung eines „Urlaubslottos“ einer Sonntagszeitung ohne jeglichen Informationsgehalt, die Persönlichkeitsrechte des Schauspielers verletzt…
Die Nutzung von Bildern eines Prominenten für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten ist rechtswidrig
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 120/19 entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als „Clickbait“ („Klickköder“) für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift…