Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen…

…sofern die übrigen Miturheber nicht sämtliche Nutzungsrechte an einen Miturheber abgetreten bzw. auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet haben.

Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR…

Das Gericht fand für diese Tat klare Worte und sprach der Klägerin wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mehr als den doppelten Betrag an Schmerzensgeld zu, als Sie selber für angemessen hielt…

Auch die unbewusste Übernahme eines Werkes stellt eine Urheberrechtsverletzung dar…

Der Kläger hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden. „Nordrach“ war allerdings seinerzeit nicht auf Tonträger erhältlich, sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und jedenfalls einmal im Radio zu hören gewesen. Der Beklagte hatte dann auch behauptet, „Nordrach“ nicht gekannt zu haben…

Bilder vom Haftausgang von Karsten Speck durften veröffentlicht werden.

Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Klägers und der Pressefreiheit der Beklagten muss das Persönlichkeitsrecht des Klägers zurückstehen. Das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit wurde als gewichtiger eingestuft…

Bildersuchmaschinen verletzen Urheberrechte…

Die Argumente von Google, dass der Webseitenbetreiber durch geeignete Programmierung seiner Webseite das Auffinden der jeweiligen Inhalte durch Googles Robots verhindern kann., lies das Landgericht Hamburg nicht gelten…