Landgericht Köln verbietet rechtswidrige Nutzung eines Bildes unserer Mandantin…

Die Bildrechte unserer Mandantin wurden durch eine nicht genehmigte Nutzung eines Bildes auf einer Webseite verletzt…

Landgericht Köln untersagt auf den Antrag unserer Kanzlei der Gegenseite die Nutzung eines Fotos unserer Mandantin…

In diesem Fall wurde ein Bild unserer Mandantin auf einer Webseite ohne entsprechende Lizenz genutzt…

Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Nutzung eines Bildes unserer Mandantin in einem Programmheft…

In diesem Fall hatte der Gegner ein Bild unserer Mandantin unerlaubt in einem Programmheft verwendet und dieses dann auf seiner Webseite im pdf-Format zum Download angeboten…

Landgericht Köln untersagt auf unseren Antrag hin die rechtswidrige Nutzung eines Bildes unserer Mandantin…

Nachdem der Gegner auf eine außergerichtliche Abmahnung wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung eines Bildes unserer Mandantin nicht reagiert hatte, haben wir am Landgericht Köln im Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt…

Zur Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt…

In der Printausgabe der BILD vom 10.05.2012 wurde in der Rubrik „Sport“ von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer berichtet. Unter der Überschrift „A. am Ballermann ausgeraubt“ fand sich dabei der Text: „Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir … Star A. in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann… Jetzt wurde er Opfer einer Straftat…“ Bebildert war der Bericht u. a. mit einer im Ausschnitt wiedergegebenen Fotografie, die den Fußballstar an einem öffentlichen Strand vor einer Abfalltonne zeigt. Im Hintergrund ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist. Diese – die Klägerin – hat beantragt, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen…