Landgericht Köln verbietet der Gegenseite die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild unseres Mandanten…
In diesem Fall hatte die Gegenseite ein Video, in welchem unser Mandant abgebildet war, in ihre gewerbliche Homepage eingebunden (sog. „Embedded content“). Das Video zeigte unseren Mandanten bei der Ausübung seiner Arbeit. Es war ursprünglich mit Zustimmung unseres Mandanten für eine Fernsehsendung produziert worden. Eine Einwilligung zur dauerhaften Veröffentlichung des Videos im Internet hatte unser