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AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf K. W.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!Gepostet auf Numan-Can AkintiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.Gepostet auf MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Gepostet auf M RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Gepostet auf Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Gepostet auf The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Gepostet auf Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Gepostet auf Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.

Die Nutzung von Bildern eines Prominenten für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten ist rechtswidrig
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 120/19 entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als „Clickbait“ („Klickköder“) für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift…
Sociales Netzwerk wie Facebook muss den Erben vollständigen Zugang zum Konto eines Verstorbenen gewähren
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27.08.2020, Az. III ZB 30/20 entschieden, dass der Betreiber eines Socialen-Netzwerks wie z.B. Facebook, Instagram o.ä. Netzwerke den Erben einen vollständigen Zugang zum Konto eines Verstorbenen gewähren muss…
Wann muss Google Suchergebnisse aus der Suchmaschine entfernen?
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen einem Betroffenen nach Inkraftreten der DSGVO ein „Recht auf Vergessen“ zusteht, so dass er von Google die Löschung von Suchergebnissen aus der Suchmaschine verlangen kann…
Google muss Grundstücke im Kartendienst Google Earth nicht verpixeln
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausGrundstückseigentümer bzw. -bewohner haben im Regelfall keinen Anspruch auf Verpixelung ihres Grundstücks im Kartendienst Google Earth. Das hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 11.06.2020 (Az.: 10 O 84/20) entschieden…
Bild-Zeitung durfte Personen abbilden, die in gewerblichen Ausmaß gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstießen…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausBild-Zeitung durfte Personen abbilden, die in gewerblichen Ausmaß gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstießen…