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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Können Rechteinhaber einen Anspruch auf Einrichtung von Websperren gegen einen Internetzugangsanbieter geltend machen?

15. Oktober 2022|inAllgemein, Bild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rechteinhaber von Internetzugangsanbietern die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten verlangen können, die ihre Urheberrechte verletzen.

Sachverhalt und Prozessverlauf:

Die Klägerinnen sind Wissenschaftsverlage, die von der Beklagten, einem Telekommunikationsunternehmen, die Sperrung von zwei Internetdiensten verlangen, die wissenschaftliche Werke ohne ihre Zustimmung bereitstellen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der BGH hat die Revision der Klägerinnen zurückgewiesen. Er hat ausgeführt, dass die Klägerinnen nach § 7 Abs. 4 TMG vor der Inanspruchnahme der Beklagten zumutbare Anstrengungen zur Ermittlung und Verfolgung der vorrangig haftenden Betreiber und Host-Provider der Internetdienste unternehmen müssen. Dies sei ihnen im vorliegenden Fall möglich und zumutbar gewesen.

Welche Anstrengungen zumutbar sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Im vorliegenden Fall hat dem BGH die durch die Rechteinhaber ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht.


Pressemitteilung des BGH im Volltext: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2022&Seite=1&nr=131402&pos=39&anz=184 

Urteil des BGH im Volltext: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2022&Seite=1&anz=184&pos=39&nr=131792&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf 

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Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
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Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!
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Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.
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Can62 Korkmaz24
vor 1 Jahr
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
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Altamira Fischer
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Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
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vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
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Christiane Kuth
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
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Juliana Katten
vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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