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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Auf den Antrag unserer Kanzlei hin verbietet das Landgericht Köln der Gegenseite die Nutzung eines Bildes unserer Mandantin…

29. September 2015|inBild- und Fotorecht, Kanzlei-News|RA Jens Reininghaus

In diesem Verfahren wurde das Bild unserer Mandantin auf einer Webseite der Gegenseite ohne entsprechende Lizenz unserer Mandantin verwendet. Nachdem die außergerichtliche Abmahnung erfolglos war und die Gegenseite keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln beantragt. Mittels eines einstweiligen Verfügungsverfahrens kann ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch schnell und effektiv einstweilen durchgesetzt und gesichert werden.

Das Landgericht Köln hat die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen und der Gegenseite unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft verboten, das Bild unserer Mandantin zu nutzen.

Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hat die Gegenseite eine Abschlusserklärung abgeben und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt, so dass ein Hauptsachverfahren entbehrlich war. Die Kosten des gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens hat die Gegenseite zu tragen.

Im Nachgang konnte außergerichtlich ein angemessener Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung des Bildes für unsere Mandantin erzielt werden.

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Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.
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Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
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Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
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Altamira Fischer
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Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
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vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
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Christiane Kuth
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
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vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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