Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline Prinzessin von Hannover…

Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten der Klägerin und der Pressefreiheit der Beklagten musste das Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurückstehen…

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos von Politikern veröffentlicht werden?

Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos, welche die Politikerin in dieser Sache in unverfänglichen Situationen zeigen, wurden an dem Tag gefertigt, als die Klägerin nach rund zwölfjähriger Amtszeit unter spektakulären Umständen als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Im Hinblick darauf ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten der Klägerin unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen…

Unternehmen dürfen für Abmahnungen Anwälte einschalten…

Auch ein Unternehmen wie die Deutsche Telekom AG mit eigener Rechtsabteilung kann für Abmahnungen Anwälte beauftragen…

Google-Thumbnails können Urheberrechte verletzen.

Gleichwohl wurde der Klägerin ein Unterlassungsanspruch im vorliegend zu entscheidenden Falle verneint, weil dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich war…

Aufgrund einer unterbliebenen Urheberbenennung ist ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Höhe von 1oo% gerechtfertigt…

Eine fehlende Urheberbezeichnung stellt eine Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung dar, die einen Schadensersatzanspruch des Urhebers auslöst…