Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos von Politikern veröffentlicht werden?

Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos, welche die Politikerin in dieser Sache in unverfänglichen Situationen zeigen, wurden an dem Tag gefertigt, als die Klägerin nach rund zwölfjähriger Amtszeit unter spektakulären Umständen als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Im Hinblick darauf ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten der Klägerin unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen…

Unternehmen dürfen für Abmahnungen Anwälte einschalten…

Auch ein Unternehmen wie die Deutsche Telekom AG mit eigener Rechtsabteilung kann für Abmahnungen Anwälte beauftragen…

Google-Thumbnails können Urheberrechte verletzen.

Gleichwohl wurde der Klägerin ein Unterlassungsanspruch im vorliegend zu entscheidenden Falle verneint, weil dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich war…

Aufgrund einer unterbliebenen Urheberbenennung ist ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Höhe von 1oo% gerechtfertigt…

Eine fehlende Urheberbezeichnung stellt eine Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung dar, die einen Schadensersatzanspruch des Urhebers auslöst…

Werden dem privaten Bereich zuzuordnende und im Internet im Zusammenhang mit einer Freizeitaktivität veröffentlichte Bilder in einem kritischen Bericht verlinkt, kann sich dies als eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Abgebildeten darstellen.

Selbst wenn man die Bebilderung noch als Beitrag zu einer allgemeinen Diskussion verstehe, überwiege das berechtigte Interesse des Abgebildeten an seiner Privatsphäre dasjenige eines Presseorganes an der Veröffentlichung, da das zur Schau gestellte Bild als Beleg für die kritischen Meinungsäußerungen aus dem (privaten) Zusammenhang gerissen werde…