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MY SMILE AND MORE2023-09-07Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Melanie Ruhwedel2023-03-22Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Pascal Marcolla2023-03-03Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Herr Pan2023-02-08Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍The BerlinViking2022-05-02Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Florian Ibe2022-04-17Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Miquel Schmuck und Uhren GmbH2021-02-12Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Christian Kohlhaas2021-01-08Herr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!Silienne2020-10-08Ich wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Nutzung eines Bildes unserer Mandantin in einem Programmheft…
/in Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News/von RA Jens ReininghausIn diesem Fall hatte der Gegner ein Bild unserer Mandantin unerlaubt in einem Programmheft verwendet und dieses dann auf seiner Webseite im pdf-Format zum Download angeboten…
Landgericht Köln untersagt auf unseren Antrag hin die rechtswidrige Nutzung eines Bildes unserer Mandantin…
/in Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News/von RA Jens ReininghausNachdem der Gegner auf eine außergerichtliche Abmahnung wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung eines Bildes unserer Mandantin nicht reagiert hatte, haben wir am Landgericht Köln im Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt…
Zur Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausIn der Printausgabe der BILD vom 10.05.2012 wurde in der Rubrik „Sport“ von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer berichtet. Unter der Überschrift „A. am Ballermann ausgeraubt“ fand sich dabei der Text: „Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir … Star A. in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann… Jetzt wurde er Opfer einer Straftat…“ Bebildert war der Bericht u. a. mit einer im Ausschnitt wiedergegebenen Fotografie, die den Fußballstar an einem öffentlichen Strand vor einer Abfalltonne zeigt. Im Hintergrund ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist. Diese – die Klägerin – hat beantragt, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen…
Beendigung einer Liebesbeziehung – kein umfassender Anspruch gegen früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausNach Beendigung einer Beziehung besteht ein Anspruch auf Löschung intimer Fotos und Videos…
Creative Commons Lizenz „Non Commercial” – Landgericht Köln: Nur eine rein private Nutzung ist erlaubt…
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDas Gericht sah in der Nutzung des Fotos durch den öffentlichen Radiosender keine „rein private Nutzung“…