Einträge von RA Jens Reininghaus

Bei einem Fotodiebstahl im nicht-professionellen Bereich ist in der Regel ein Schadensersatz in Höhe von insgesamt 200,00 EUR angemessen…

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Bereich der nicht-professionellen Fotografien ein Schadensersatz für die Verletzung von Fotorechten auch im gewerblichen Bereich mit insgesamt 200,00 EUR (100,00 EUR angemessene Lizenzgebühr + 100,00 EUR für Verletzung des Urheberkennzeichnungrechtes) und ein Streitwert für die Abmahnung in Höhe von 6.000,00 EUR in der Regel angemessen ist…