Einträge von RA Jens Reininghaus

Bildberichterstattung über Stasi-IMB im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis ist auch unter Namensnennung zulässig…

Der Beklagte berichtet auf seiner Internetseite über die Aktivitäten der Staatssicherheit in und um Erfurt. Dabei ist auch ein Foto veröffentlicht, auf dem ein Militärstaatsanwalt im Dezember 1989 Räumlichkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit versiegelt. Auf diesem Foto ist auch der Kläger zu sehen. Neben dem Bild stehen Namen und Funktion (IMB) des Klägers. Dergleichen wollte der Kläger dem Beklagten verbieten lassen…