Google-Thumbnails können Urheberrechte verletzen.
Diese Ansicht hat das OLG Thüringen in einem Urteil vom 27.02.2008 (Az. 2 U 319/07) vertreten. Google greife durch das Anzeigen, also das Verwerten der Thumbnails im Rahmen der Trefferliste ihrer Suchmaschine in das dem Urheber vorbehaltene Recht nach § 23 UrhG ein. Durch diese Umgestaltung greife Google auch in ein Verwertungsrecht der Klägerin […]