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AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf K. W.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!Gepostet auf Numan-Can AkintiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.Gepostet auf MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Gepostet auf M RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Gepostet auf Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Gepostet auf The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Gepostet auf Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Gepostet auf Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.

EuGH: Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes andere Werk…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDie Medien dürfen eine solche Fotografie jedoch ohne Zustimmung ihres Urhebers veröffentlichen, wenn die Veröffentlichung im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen der Polizei helfen soll, eine vermisste Person wiederzufinden…
Landgericht Berlin: Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausEin Recht der Fotoagentur zur Berichterstattung über die Kunstaktionen ergebe sich weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit…
LG Nürnberg-Fürth: Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen von Amazon über die Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausAus Anlass des Streits zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren bei einem Internetkaufhaus Amazon zum Verkauf anboten, musste das Landgericht Nürnberg-Fürth die Wirksamkeit einer Klausel aus dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilen…
LG Köln: Personensuchmaschine haftet nicht für die Anzeige von öffentlich zugänglich gemachten Fotos…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDas Gericht entschied, dass im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen § 22 KUG wegen der Veröffentlichung des Fotos vorliege. Die Anzeige des Fotos in den Suchergebnissen der Personensuchmaschine sei vielmehr von einer schlichten Einwilligung des Abgebildeten gedeckt, da dieser das streitgegenständliche Foto selbst im Internet veröffentlicht hatte, ohne den Speicherort gegen den Zugriff Dritter zu sichern…
BGH: Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDie Beklagte ist Herausgeberin der „Bild“-Zeitung. Der Kläger wurde durch ein inzwischen rechtskräftiges Urteil zusammen mit zwei Mitangeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Beteiligung an einem Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch, weil in der Ausgabe der Bild-Zeitung vom 16. Juli 2008 im Rahmen einer Berichterstattung über die Urteilsverkündung unter der Überschrift „Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!“ ein Foto des Klägers veröffentlicht wurde, auf dem sein Gesicht zu erkennen ist…