• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Rechtsanwalt für Fotorecht und Bildrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Fotodiebstahl
    • Recht am eigenen Bild
    • Rechtswidrige Gegenstandsfotografie
    • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Datenschutzrecht
    • Abmahnungen
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-generiert Info Info

35.000 Euro Schadensersatz für Innenraum-Domfotos

16. Oktober 2025|inBild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Bildagentur rund 35.000 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil sie 220 Innenraum-Fotos des Kölner Doms ohne Lizenz kommerziell angeboten hat. Ein Teil dieser Summe steht dem Künstler Gerhard Richter für die Nutzung der Bilder seines „Richter-Fensters“ zu.​

Innenraumfotos des Kölner Doms – Rechtsprechung und Konsequenzen

Im Urteil vom 23. Mai 2025 (Az. 6 U 61/24) bestätigte das OLG Köln die Haftung einer Bildagentur für die unerlaubte Verwertung von Fotos aus dem Kölner Dom. Die Agentur hatte Aufnahmen, darunter zahlreiche mit dem berühmten Richter-Fenster, über eine Bilddatenbank kommerziell verwertet, obwohl keine Lizenz der Dom-Eigentümerin vorlag. Bereits in einem Vorverfahren hatte das Oberlandesgericht festgestellt, dass an einer Vielzahl der angebotenen Bilder keine kommerziellen Rechte bestanden.​

Das Gericht kritisierte ausdrücklich, dass die Bildagentur sich nicht auf Angaben der Fotografen verlassen durfte. Vielmehr müsse sie eigenständig prüfen, ob sämtlich erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt wurden. Eine bloße Delegation der Prüfpflicht auf die Fotografen reiche nicht aus und stelle eine fahrlässige Rechtsverletzung dar.​

Die Schadensersatzsumme setzt sich zusammen aus einer Lizenzanalogie für 220 Fotos und einem Anteil, der dem Künstler Gerhard Richter für die Abbildung seines urheberrechtlich geschützten Werks zuzustehen ist. Der Anspruch von Gerhard Richter bewegt sich dabei im knapp fünfstelligen Bereich. Aufgrund der geforderten Schadensersatzhöhe von mindestens 100.000 Euro muss die Eigentümerin allerdings einen Großteil der Verfahrenskosten tragen.


Empfehlung

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig eine genaue Rechteklärung für alle Beteiligten ist. Wer Bildmaterial aus dem Innenraum von Bauwerken oder mit geschützten Kunstwerken zur kommerziellen Nutzung anbietet, muss alle erforderlichen Nutzungsrechte nachweislich selbst prüfen und erwerben. Für Bildagenturen und Fotografen empfiehlt es sich, die Lizenzlage umfassend zu dokumentieren, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail

Das könnte Dich auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert Auch rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen können u.U. von Presse- und Medienunternehmen veröffentlicht werden
Bildquelle: KI-generiert Vorsicht bei der Nutzung von Fotos mit Marken und urheberrechtlich geschützten Inhalten
Bildquelle: KI-generiert Die Veröffentlichung von Fotos von privaten Gebäuden in einem Internetportal kann zulässig sein
Bildquelle: KI-generiert Bei Verstößen gegen Fotografieverbote in Museen drohen kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungsklagen
Bildquelle: KI-erzeugt Drohnenaufnahmen können Urheberrechte von abgebildeten Werken verletzen
Bildquelle: KI-generiert BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 40 28 42
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertungs-Check
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Bild- und Fotorecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Mehrwerte . Bewertungen

Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Hohe Praxiserfahrung

Wir sind hoch spezialisiert u.a. im Bild- und Fotorecht und haben eine Vielzahl von Fällen im Bild- und Fotorecht bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 18 Bewertungen
Google
Gepostet auf Google Google
K. W.
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!
Gepostet auf Google Google
Numan-Can Akinti
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.
Gepostet auf Google Google
MY SMILE AND MORE
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!
Gepostet auf Google Google
M R
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Pascal Marcolla
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!
Gepostet auf Google Google
Herr Pan
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
Gepostet auf Google Google
The BerlinViking
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.
Gepostet auf Google Google
Florian Ibe
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!
Gepostet auf Google Google
Miquel Schmuck und Uhren GmbH
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.
H+R Rechtsanwälte
4.8
Basierend auf 25 Bewertungen
powered by Google
bewerte uns auf
Profilbild von „Can62 Korkmaz24“
Can62 Korkmaz24
vor 1 Jahr
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
Profilbild von „K. W.“
K. W.
vor 1 Jahr
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Profilbild von „Altamira Fischer“
Altamira Fischer
vor 2 Jahren
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
Profilbild von „Tina Herschel“
Tina Herschel
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Profilbild von „Christiane Kuth“
Christiane Kuth
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Profilbild von „Juliana Katten“
Juliana Katten
vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Bildquellen
  • Impressum
Link to: Anspruch auf Löschung von Facebook-Posts und Konten wegen rechtsverletzender Inhalte Link to: Anspruch auf Löschung von Facebook-Posts und Konten wegen rechtsverletzender Inhalte Anspruch auf Löschung von Facebook-Posts und Konten wegen rechtsverletzender...Bildquelle: KI-generiert Link to: Kein Auskunftsanspruch bei Instagram-Fake-Profil Link to: Kein Auskunftsanspruch bei Instagram-Fake-Profil Bildquelle: KI-generiertKein Auskunftsanspruch bei Instagram-Fake-Profil
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen