Die Verwendung fremder Produktfotos für eine Ebayauktion ist unzulässig…
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 3.2.2009 dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von (nur) 40,00 € Schadensersatz und 100,00 € Abmahnkosten verurteilt…






