Veröffentlichungen von Bildern über den Gesundheitszustand von Prominenten sind regelmäßig unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.

Dass der Kläger in einem der Fälle vor Veröffentlichung, in den anderen Fällen kurz nach Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen Interviews zu seiner Erkrankung gegeben habe, könne den in den Bildveröffentlichungen liegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten nicht rechtfertigen…

Die Anmaßung eines fremden Urheberrechts durch Verwendung des Copyright-Zeichens ist unzulässig…

Die Beklagte hat mit dem Copyright-Vermerk auf den Karten den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass ihr ein Schutzrecht an den Spielkarten der Hersteller zustehe…

Bundesgerichtshof entscheidet über die Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau…

Eine Berichterstattung, die nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser dient, rechtfertigt es bei der gebotenen Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit nicht, in das Recht der Klägerin am eigenen Bild einzugreifen…

Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline Prinzessin von Hannover…

Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten der Klägerin und der Pressefreiheit der Beklagten musste das Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurückstehen…

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos von Politikern veröffentlicht werden?

Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos, welche die Politikerin in dieser Sache in unverfänglichen Situationen zeigen, wurden an dem Tag gefertigt, als die Klägerin nach rund zwölfjähriger Amtszeit unter spektakulären Umständen als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Im Hinblick darauf ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten der Klägerin unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen…