Die Veröffentlichung von Bildern aus dem privaten Lebenskreis von Prominenten ist unzulässig, wenn der Veröffentlichung kein ausreichendes Informationsinteresse zukommt…

Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind…

Die Verwendung fremder Produktfotos für eine Ebayauktion ist unzulässig…

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 3.2.2009 dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von (nur) 40,00 € Schadensersatz und 100,00 € Abmahnkosten verurteilt…

Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen…

…sofern die übrigen Miturheber nicht sämtliche Nutzungsrechte an einen Miturheber abgetreten bzw. auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet haben.

Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR…

Das Gericht fand für diese Tat klare Worte und sprach der Klägerin wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mehr als den doppelten Betrag an Schmerzensgeld zu, als Sie selber für angemessen hielt…

Auch die unbewusste Übernahme eines Werkes stellt eine Urheberrechtsverletzung dar…

Der Kläger hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden. „Nordrach“ war allerdings seinerzeit nicht auf Tonträger erhältlich, sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und jedenfalls einmal im Radio zu hören gewesen. Der Beklagte hatte dann auch behauptet, „Nordrach“ nicht gekannt zu haben…