Veröffentlichungen von Bildern über den Gesundheitszustand von Prominenten sind regelmäßig unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.
Dass der Kläger in einem der Fälle vor Veröffentlichung, in den anderen Fällen kurz nach Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen Interviews zu seiner Erkrankung gegeben habe, könne den in den Bildveröffentlichungen liegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten nicht rechtfertigen…