Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der Verletzung von Bildrechten unserer Mandantin

Unsere Mandantin ist Urheberin eines Bildes, welches der Gegner auf seiner Webseite ohne Erlaubnis unserer Mandantin öffentlich zugänglich gemacht hatte. Daraufhin wurde der Gegner außergerichtlich abgemahnt, woraufhin der Gegner im Mai 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach neuem Hamburger Brauch abgab (Unterlassungserklärung mit unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist), welche durch unsere Mandantin angenommen wurde…

Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen Verletzung von Bildrechten unseres Mandanten sowie wegen unlauterer Angaben im Impressum

Das Landgericht Köln hat auf unseren Antrag hin, einem Wettbewerber unserer Mandantschaft die Nutzung mehrerer Fotos unserer Mandantschaft auf seiner Webseite per einstweiliger Verfügung verboten…

Landgericht Köln verbietet rechtswidrige Nutzung eines Bildes unserer Mandantin

Die Bildrechte unserer Mandantin wurden durch eine nicht genehmigte Nutzung eines Bildes auf einer Webseite verletzt…

Landgericht Köln untersagt auf den Antrag unserer Kanzlei der Gegenseite die Nutzung eines Fotos unserer Mandantin

In diesem Fall wurde ein Bild unserer Mandantin auf einer Webseite ohne entsprechende Lizenz genutzt…

Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Nutzung eines Bildes unserer Mandantin in einem Programmheft

In diesem Fall hatte der Gegner ein Bild unserer Mandantin unerlaubt in einem Programmheft verwendet und dieses dann auf seiner Webseite im pdf-Format zum Download angeboten…