Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der Verletzung von Bildrechten unserer Mandantin
Unsere Mandantin ist Urheberin eines Bildes, welches der Gegner auf seiner Webseite ohne Erlaubnis unserer Mandantin öffentlich zugänglich gemacht hatte. Daraufhin wurde der Gegner außergerichtlich abgemahnt, woraufhin der Gegner im Mai 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach neuem Hamburger Brauch abgab (Unterlassungserklärung mit unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist), welche durch unsere Mandantin angenommen wurde…






