Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Verwendung eines Bildes unserer Mandantin auf einer Webseite eines schweizer Unternehmens…
Ein schweizer Unternehmen veröffentlichte auf seiner Webseite ein Bild unserer Mandantin, wofür keine Lizenz eingeräumt worden war. Auf eine außergerichtliche Abmahnung und Aufforderung zur Löschung und Unterlassung reagierte die Gegenseite nicht. Daraufhin haben wir beim Landgericht Köln beantragt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen und der Gegenseite unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft gerichtlich zu verbieten, das Bild unserer Mandantin im Internet öffentlich zugänglich zu machen…