BGH entscheidet die umstrittene Frage, ob einfache Nutzungsrechte späterer Stufe bei einem Rückruf eines ausschließlichen Nutzungsrechts früherer Stufe bestehen bleiben…
Der BGH kommt in dieser Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Beklagte das Urheberrecht des Klägers nicht dadurch verletzt hat, dass sie das Computerprogramm nach dem Rückruf des Nutzungsrechts der A. GmbH durch den Kläger weiter genutzt hat…