Eine Bilder – Suchmaschine mit eindeutigem Hinweis auf den Originalzusammenhang des Bildes, reinen Verlinkungen auf die Originalhomepage und bei der Kopien der Bilder auf den Servern des Betreibers nicht vorgehalten werden, ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden.
Das LG Erfurt hat mit Urteil vom 15.03.2007 (Az. 3 O 1108/05) die Grundsätze der Paperboy – Entscheidung des BGH angewendet: [iconwrapper][iconbox column=“one-third“ place=“first“ title=“Sie haben Fragen?“ link=““ icon=“icon-check“]Kontaktieren Sie uns über uns Webformular… weiter…[/iconbox][iconbox place=“last“ column=“one-third“ title=“Weitere Informationen“ link=““ icon=“icon-check“]über Ihre Rechte bei Fotodiebstahl… weiter…[/iconbox][/iconwrapper]