Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit digitaler Privatkopien nicht an…
Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen…