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Drohnenaufnahmen können Urheberrechte von abgebildeten Werken verletzen

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 23.10.2024 (Az. 67/23) entschieden, dass von Drohnen aufgenommene Luftbilder nicht unter die Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG fallen…

Die Panoramafreiheit bezieht sich auch auf Werke die nicht ortsfest sind und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befinden…

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2017 (Az. I ZR 247/15) entschieden, dass die Panoramafreiheit in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG auch für Werke gilt die zwar nicht ortsfest sind, sich jedoch bestimmungsgemäß im öffentlichen Raum befinden…