Drohnenaufnahmen können Urheberrechte von abgebildeten Werken verletzen
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 23.10.2024 (Az. 67/23) entschieden, dass von Drohnen aufgenommene Luftbilder nicht unter die Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG fallen…