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AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf K. W.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!Gepostet auf Numan-Can AkintiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.Gepostet auf MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Gepostet auf M RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Gepostet auf Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Gepostet auf The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Gepostet auf Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Gepostet auf Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.

Landgericht Köln erlässt Unterlassungsverfügung wegen der unerlaubten Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes unserer Mandantin in einem YouTube-Video…
/in Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News/von RA Jens ReininghausDas Landgericht Köln hat mit einer von unserer Kanzlei beantragten Unterlassungsverfügung vom 11.10.2017 einer Wettbewerberin unserer Mandantin verboten, eine urheberrechtlich geschützte Karte eines kommerziellen Kartenspiels zu gewerblichen Zwecken in einem eigenen YouTube-Video öffentlich zugänglich zu machen…
Suchmaschinen verletzen durch Bildersuchen auch dann keine Urheberrechte, wenn die Bilder rechtswidrig im frei zugänglichen Internet veröffentlicht werden…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.09.2017 entschieden, dass die Anzeige von Fotos durch Suchmaschinen anlässlich einer Bildersuche im Internet grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt…
Landgericht Köln erlässt Unterlassungsverfügung wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Videos unserer Mandantin…
/in Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News/von RA Jens ReininghausDas Landgericht Köln hat auf den Eilantrag unserer Kanzlei eine einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen und der Gegenseite unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR bzw. Ordnungshaft verboten, ein Werbevideo unserer Mandantin zu gewerblichen Zwecken zu kopieren und im Internet öffentlich zugänglich zu machen…
Oberlandesgericht Köln bestätigt die Verurteilung eines Fotojournalisten wegen der Verbreitung von identifizierbaren Bildern eines Ebola-Patienten gegen dessen ausdrücklichen Willen…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 02.06.2017 die strafrechtliche Verurteilung eines Fotografen wegen einer unbefugten Verbreitung eines Bildnisses eines Ebola-Patienten bestätigt…
Landgericht Köln verbietet Wort- und Bildberichterstattung über Herbert Grönemeyer…
/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDas Landgericht Köln hat in drei Verfahren eine Wort- und Bildberichterstattung über einen Vorfall am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014, an dem der Sänger Herbert Grönemeyer beteiligt war, größtenteils untersagt…