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Rechtsanwalt für Fotorecht und Bildrecht
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Rechts-Infos

Auf den Punkt gebracht

Die Veröffentlichung von Bildern aus dem privaten Lebenskreis von Prominenten ist unzulässig, wenn der Veröffentlichung kein ausreichendes Informationsinteresse zukommt

19. Februar 2009/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens Reininghaus

Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind…

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https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2009/02/Berichterstattung-Privatleben.png 1024 1536 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2009-02-19 05:21:432026-07-16 10:51:07Die Veröffentlichung von Bildern aus dem privaten Lebenskreis von Prominenten ist unzulässig, wenn der Veröffentlichung kein ausreichendes Informationsinteresse zukommt

Die Verwendung fremder Produktfotos für eine Ebayauktion ist unzulässig

12. Februar 2009/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens Reininghaus

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 3.2.2009 dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von (nur) 40,00 € Schadensersatz und 100,00 € Abmahnkosten verurteilt…

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https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2009/02/Fotonutzung-ebay.png 1024 1536 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2009-02-12 06:47:202026-07-16 10:54:43Die Verwendung fremder Produktfotos für eine Ebayauktion ist unzulässig

Unter welchen Voraussetzungen steht dem Herausgeber der Erstausgabe eines bisher nicht erschienen Werkes ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zu?

2. Februar 2009/in Allgemein/von RA Jens Reininghaus

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang „nicht erschienen“ ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht…

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https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2009/02/Verwertungsrecht-nicht-erschienenes-Werk.png 1024 1536 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2009-02-02 07:00:162026-07-16 10:58:39Unter welchen Voraussetzungen steht dem Herausgeber der Erstausgabe eines bisher nicht erschienen Werkes ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zu?

Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen

29. Januar 2009/in Allgemein, Bild- und Fotorecht/von RA Jens Reininghaus

…sofern die übrigen Miturheber nicht sämtliche Nutzungsrechte an einen Miturheber abgetreten bzw. auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet haben.

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https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2009/01/Miturheber-Urheberrecht.png 1024 1536 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2009-01-29 21:55:222026-07-17 09:17:34Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen

Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR

18. Dezember 2008/in Bild- und Fotorecht/von RA Jens Reininghaus

Das Gericht fand für diese Tat klare Worte und sprach der Klägerin wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mehr als den doppelten Betrag an Schmerzensgeld zu, als Sie selber für angemessen hielt…

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https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2008/12/veroeffentlichung-nacktbilder.png 1024 1536 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2008-12-18 16:00:502026-07-17 09:21:59Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR
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Hohe Praxiserfahrung

Wir sind hoch spezialisiert u.a. im Bild- und Fotorecht und haben eine Vielzahl von Fällen im Bild- und Fotorecht bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

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Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!
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Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.
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Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!
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M R
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Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Pascal Marcolla
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Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!
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Herr Pan
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Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
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The BerlinViking
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Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.
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Florian Ibe
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Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!
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Miquel Schmuck und Uhren GmbH
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Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.
H+R Rechtsanwälte
4.8
Basierend auf 25 Bewertungen
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Profilbild von „Can62 Korkmaz24“
Can62 Korkmaz24
vor 1 Jahr
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
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K. W.
vor 1 Jahr
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
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Altamira Fischer
vor 2 Jahren
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
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Tina Herschel
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
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Christiane Kuth
vor 3 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
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Juliana Katten
vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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