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Bildquelle: KI-generiert Info Info

35.000 Euro Schadensersatz für Innenraum-Domfotos

16. Oktober 2025|inBild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Bildagentur rund 35.000 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil sie 220 Innenraum-Fotos des Kölner Doms ohne Lizenz kommerziell angeboten hat. Ein Teil dieser Summe steht dem Künstler Gerhard Richter für die Nutzung der Bilder seines „Richter-Fensters“ zu.​

Innenraumfotos des Kölner Doms – Rechtsprechung und Konsequenzen

Im Urteil vom 23. Mai 2025 (Az. 6 U 61/24) bestätigte das OLG Köln die Haftung einer Bildagentur für die unerlaubte Verwertung von Fotos aus dem Kölner Dom. Die Agentur hatte Aufnahmen, darunter zahlreiche mit dem berühmten Richter-Fenster, über eine Bilddatenbank kommerziell verwertet, obwohl keine Lizenz der Dom-Eigentümerin vorlag. Bereits in einem Vorverfahren hatte das Oberlandesgericht festgestellt, dass an einer Vielzahl der angebotenen Bilder keine kommerziellen Rechte bestanden.​

Das Gericht kritisierte ausdrücklich, dass die Bildagentur sich nicht auf Angaben der Fotografen verlassen durfte. Vielmehr müsse sie eigenständig prüfen, ob sämtlich erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt wurden. Eine bloße Delegation der Prüfpflicht auf die Fotografen reiche nicht aus und stelle eine fahrlässige Rechtsverletzung dar.​

Die Schadensersatzsumme setzt sich zusammen aus einer Lizenzanalogie für 220 Fotos und einem Anteil, der dem Künstler Gerhard Richter für die Abbildung seines urheberrechtlich geschützten Werks zuzustehen ist. Der Anspruch von Gerhard Richter bewegt sich dabei im knapp fünfstelligen Bereich. Aufgrund der geforderten Schadensersatzhöhe von mindestens 100.000 Euro muss die Eigentümerin allerdings einen Großteil der Verfahrenskosten tragen.


Empfehlung

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig eine genaue Rechteklärung für alle Beteiligten ist. Wer Bildmaterial aus dem Innenraum von Bauwerken oder mit geschützten Kunstwerken zur kommerziellen Nutzung anbietet, muss alle erforderlichen Nutzungsrechte nachweislich selbst prüfen und erwerben. Für Bildagenturen und Fotografen empfiehlt es sich, die Lizenzlage umfassend zu dokumentieren, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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