Im zugrunde liegenden Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hatte eine Person intime Foto- und Videoaufnahmen ihres Partners ohne dessen ausdrückliche Zustimmung im Internet veröffentlicht bzw. weitergegeben.
Das Landgericht Düsseldorf stellte klar, dass intime Bild- und Videoaufnahmen besonders sensiblen Bereichen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzuordnen sind. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe ohne eindeutige, informierte Einwilligung ist daher rechtswidrig und kann Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche auslösen (vgl. Urteil des LG Düsseldorf vom 05.06.2024 Az. 12 O 155/21).
Vertragsstrafe verwirkt
Wird trotz abgegebener Unterlassungserklärung erneut gegen das Verbot verstoßen, ist eine vereinbarte Vertragsstrafe in voller Höhe verwirkt. Gerade bei intimen Inhalten dient die Vertragsstrafe nicht nur der Sanktion, sondern auch der wirksamen Abschreckung vor weiteren Veröffentlichungen.
Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Intimfotos
Neben der Vertragsstrafe hat das LG Düsseldorf auch die Zuerkennung einer eigenständigen Geldentschädigung bejaht. Diese knüpft an die schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an, die mit der Veröffentlichung von Nackt- oder Sexaufnahmen typischerweise verbunden ist.
Die Geldentschädigung erfüllt eine Genugtuungs- und Präventionsfunktion und kommt vor allem dann in Betracht, wenn der immaterielle Schaden nicht allein durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche kompensiert werden kann. Für Betroffene eröffnet das Urteil eine reale Chance, über rein symbolische Beträge hinauszugehen und einen spürbaren finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Empfehlung
Wer feststellt, dass intime Fotos oder Videos ohne Zustimmung verbreitet oder online gestellt wurden, sollte unverzüglich Beweise sichern (Screenshots, Links, Zeugenaussagen) und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen lassen sich Ansprüche auf Löschung und Geldentschädigung mit effektiven Mitteln durchsetzen.


Bildquelle: KI-generiert





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