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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Vertragsstrafe und Schadensersatz bei unerlaubter Veröffentlichung intimer Videos und Fotos

19. Dezember 2025|inBild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Im zugrunde liegenden Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hatte eine Person intime Foto- und Videoaufnahmen ihres Partners ohne dessen ausdrückliche Zustimmung im Internet veröffentlicht bzw. weitergegeben.

Das Landgericht Düsseldorf stellte klar, dass intime Bild- und Videoaufnahmen besonders sensiblen Bereichen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzuordnen sind. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe ohne eindeutige, informierte Einwilligung ist daher rechtswidrig und kann Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche auslösen (vgl. Urteil des LG Düsseldorf vom 05.06.2024 Az. 12 O 155/21). ​

Vertragsstrafe verwirkt

Wird trotz abgegebener Unterlassungserklärung erneut gegen das Verbot verstoßen, ist eine vereinbarte Vertragsstrafe in voller Höhe verwirkt.​ Gerade bei intimen Inhalten dient die Vertragsstrafe nicht nur der Sanktion, sondern auch der wirksamen Abschreckung vor weiteren Veröffentlichungen.

Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Intimfotos

Neben der Vertragsstrafe hat das LG Düsseldorf auch die Zuerkennung einer eigenständigen Geldentschädigung bejaht. Diese knüpft an die schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an, die mit der Veröffentlichung von Nackt- oder Sexaufnahmen typischerweise verbunden ist.​

Die Geldentschädigung erfüllt eine Genugtuungs- und Präventionsfunktion und kommt vor allem dann in Betracht, wenn der immaterielle Schaden nicht allein durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche kompensiert werden kann. Für Betroffene eröffnet das Urteil eine reale Chance, über rein symbolische Beträge hinauszugehen und einen spürbaren finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Empfehlung

Wer feststellt, dass intime Fotos oder Videos ohne Zustimmung verbreitet oder online gestellt wurden, sollte unverzüglich Beweise sichern (Screenshots, Links, Zeugenaussagen) und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen lassen sich Ansprüche auf Löschung und Geldentschädigung mit effektiven Mitteln durchsetzen.​

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Bildquelle: KI-generiert Ansprüche bei ungenehmigter Weiterleitung von Nacktbildern über WhatsApp

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Can62 Korkmaz24 profile picture
Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile picture
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Altamira Fischer profile picture
Altamira Fischer
09:02 24 Jan 25
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
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Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
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Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile picture
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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