OLG Brandenburg kippt Knippsgebühr für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten…

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz…

Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit digitaler Privatkopien nicht an…

Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen…

Eine eigenständige Nutzungsart für mechanische Vervielfältigungsrechte im Onlinebereich, ohne das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gibt es nicht…

Das LG München I hat kürzlich entschieden, dass eine Aufspaltung von Online-Nutzungsrechten in mechanische Vervielfältigungsrechte nach § 16 UrhG und in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG mit dinglicher Wirkung nicht möglich ist…

BGH entscheidet die umstrittene Frage, ob einfache Nutzungsrechte späterer Stufe bei einem Rückruf eines ausschließlichen Nutzungsrechts früherer Stufe bestehen bleiben…

Der BGH kommt in dieser Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Beklagte das Urheberrecht des Klägers nicht dadurch verletzt hat, dass sie das Computerprogramm nach dem Rückruf des Nutzungsrechts der A. GmbH durch den Kläger weiter genutzt hat…

Unter welchen Voraussetzungen steht dem Herausgeber der Erstausgabe eines bisher nicht erschienen Werkes ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zu?

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang „nicht erschienen“ ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht…