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Bildquelle: KI-generiert Info Info

120.000 € Schadensersatz für intime Videoveröffentlichung

17. Februar 2026|inAllgemein, Bild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14. Juni 2023 (Az. 12 O 55/22) eine bedeutende Entscheidung im Internet- und Persönlichkeitsrecht getroffen. Gegenstand war die unerlaubte Veröffentlichung intimer Privatvideos und Nacktbilder einer Frau durch ihren ehemaligen Online-Bekannten auf verschiedenen Pornoseiten im Internet. Das Gericht bejahte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte den Beklagten umfassend.

Der Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, Videos, auf denen die Klägerin nackt oder bei sexuellen Handlungen dargestellt ist, mit oder ohne Namensangabe zu veröffentlichen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen – andernfalls drohen Ordnungsgelder oder Ordnungshaft. Darüber hinaus wurde der Beklagte zur Zahlung von 120.000 € Geldentschädigung an die Klägerin wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts verurteilt. Zusätzlich wurden mehr als 6.000 € für vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten festgesetzt und die Verpflichtung zur Ersatz künftiger Schäden festgestellt.

Hintergrund: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Sexting-Upload

Die Parteien hatten sich über eine Dating-App kennengelernt und eine digitale Beziehung geführt, in deren Verlauf die Klägerin dem Beklagten mehrere intime Videos mit sexuellen Szenen und Nacktbildern freiwillig zusandte. Nach einem plötzlichen Kontaktabbruch lud der Beklagte diese Dateien ohne Einwilligung der Klägerin auf mehreren Pornoplattformen hoch – teils mit ihrem vollständigen Namen in der URL. Die Videos waren für Dritte über längere Zeit abrufbar und wurden von zahlreichen Personen angesehen.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die verletzte Intimsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Die unerlaubte Verbreitung solcher Inhalte greife besonders tief in das geschützte Persönlichkeitsfeld ein, da Dritte unwiderruflich Kenntnis von privaten, sexuellen Inhalten der Betroffenen erhielten. In seiner Begründung betonte das Gericht, dass allein die Zugänglichkeit der Videos und die damit verbundene mögliche Kenntnis im persönlichen Umfeld der Klägerin den Eingriff als erheblich qualifizieren.

Rechtliche Bedeutung des Urteils

Das Urteil des LG Düsseldorf stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar für Fälle, in denen private intime Inhalte ohne Zustimmung verbreitet werden („Revenge Porn“). Es zeigt, dass deutsche Gerichte hohe Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht bejahen und dabei auch beträchtliche Geldentschädigungen zusprechen können.


Empfehlung für Betroffene und Mandanten

Betroffene, deren intime Bilder oder Videos ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, sollten umgehend rechtliche Schritte einleiten. Eine anwaltliche Abmahnung kann zeitnah Unterlassungs- und Löschungsansprüche durchsetzen und digitale Spuren eindämmen. Für nachhaltigen Rechtsschutz empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Persönlichkeits- und Internetrecht, um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Unterlassungsansprüche effektiv geltend zu machen.

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