AG München zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen…
Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass sein Grundstück gegen seinen Willen mit geeigneten Mitteln (z.B. einem Flugzeug) „ausgespäht“ und fotografiert wird…
Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass sein Grundstück gegen seinen Willen mit geeigneten Mitteln (z.B. einem Flugzeug) „ausgespäht“ und fotografiert wird…