Sociales Netzwerk wie Facebook muss den Erben vollständigen Zugang zum Konto eines Verstorbenen gewähren
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27.08.2020, Az. III ZB 30/20 entschieden, dass der Betreiber eines Socialen-Netzwerks wie z.B. Facebook, Instagram o.ä. Netzwerke den Erben einen vollständigen Zugang zum Konto eines Verstorbenen gewähren muss…