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Bildquelle: KI-generiert Info Info

3.000 Euro Schmerzensgeld für ein Model

25. Juli 2025|inAllgemein|RA Jens Reininghaus

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 17.7.2025, Az. 16 U 7/24) setzt ein klares Signal zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Models. Ein Model wurde bei einer Modenschau unfreiwillig mit entblößter Brust fotografiert. Das Bild erschien später im Internet. Das zuständige Gericht sprach dem Model ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu. Die Veröffentlichung des Bildes verstieß gegen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models.

Relevanter Fall aus der Modebranche

Die betroffene Person nahm an einer Laufstegshow teil, als sich versehentlich ein Teil ihres Oberteils löste und die Brust entblößt wurde. Trotz dieser offensichtlichen Unfreiwilligkeit wurde ein Foto gemacht und verbreitet. Das Gericht stellte klar: Die Veröffentlichung eines solch intimen Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und rechtfertigt eine Geldentschädigung.

Rechtslage: Einwilligung ist Pflicht

Sowohl nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) als auch nach der DSGVO ist für die Veröffentlichung von Bildern, die Personen in besonders privater oder kompromittierender Situation zeigen, stets die ausdrückliche Einwilligung notwendig. Im vorliegenden Fall fehlte eine solche Einwilligung – die Veröffentlichung war daher rechtswidrig.

Schutz der Models und Leitlinie für Fotografen

Die Entscheidung betont, wie wichtig sensibler Umgang mit fotografischen Aufnahmen im öffentlichen Raum und auf Veranstaltungen ist. Fotografen und Veranstalter müssen sicherstellen, dass Fotos von Models vor Veröffentlichung sorgfältig geprüft werden – besonders, wenn Unfälle oder unerwünschte Situationen festgehalten wurden. Ein Mangel an Sorgfalt kann teure Konsequenzen bis hin zur gerichtlichen Verurteilung nach sich ziehen.


Empfehlung

Für Fotografen, Agenturen und Veranstalter ist größte Sorgfalt und Respekt vor den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen unabdingbar. Bildmaterial sollte stets sorgfältig geprüft werden, bevor es verwendet wird – so lassen sich rechtliche Risiken und teure Schmerzensgeldforderungen wirksam vermeiden.

Models können im Falle von rechtswidrigen Bildveröffentlichungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

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Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht. Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
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Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür. Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
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