Urheberrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet…
Der Bundestag hat am 05.07.2007 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des so genannten „zweiten Korbs“ der Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Mit der Urheberrechtsnovelle wird die Privatkopie weiter eingeschränkt. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:
„Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.“
[Quelle: Pressemitteilung des BMJ]
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